Die Praxis ist eine reine Privatpraxis.
Das bedeutet, daß Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte die Behandlungskosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen können.
Zur Erstbehandlung planen Sie sich bitte ausreichend Zeit ein (ca. 1,5 Stunden).
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler alle Leistungen in meiner Praxis in Anspruch nehmen.
Die Grundlage für die Behandlungskosten ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.